Stückeln oder nicht, droht immer eine Retax? In unserem Retax-Newsletter vom 14.08.14 Heute wollen wir über eine gegenteilige Retaxation berichten, in der die Apotheke zwei verordnete und rabattierte 100-ml-Packungen nicht zu einer 200-ml-Packung zusammenfasste, da die 200-ml-Packung für die vorliegende Krankenkasse (BKK exklusiv) nicht rabattiert war. Hier entschied sich die Apotheke aus wirtschaftlichen Gründen für die Abgabe der beiden verordneten und rabattierten 100-ml-Packungen und wurde trotzdem retaxiert. Als Retax-Begründung diente der Rezeptprüfstelle hier das Stückelungsverbot in einen bestehenden Normbereich § 6 (2) Rahmenvertrag, also genau die Einspruchsargumentation der Apotheke, die im oben erwähnten Fall (Krankenkasse: AOK) zweimal abgelehnt wurde! Hier die dem DAP Retax-Forum zur Verfügung gestellten Retax-Unterlagen: Krankenkasse: BKK exklusiv (IK (10)2122557) Die Apotheke hatte sich bewusst gegen den Austausch auf die Doppelpackung mit 2 x 100 ml der Firma Basics entschieden, da im Gegensatz zu den Einzelpackungen KEIN Rabattvertrag mit der BKK Exklusiv bestand: Abb. Rabattiert war nur die Einzelpackung mit 100 ml (rotes % Symbol)
Obwohl die Apotheke angesichts der ihr unbekannten Rabattpreise davon ausgehen musste, die für die Kasse mit zwei rabattierten 100-ml-Packungen wirtschaftlichste Abgabe zu wählen, wurde sie wegen angeblicher Unwirtschaftlichkeit auf die nicht rabattierte Doppelpackung mit 1 x (2 x 100 ml) retaxiert ... |