Stückeln oder nicht, droht immer eine Retax?

In unserem Retax-Newsletter vom 14.08.14
„Wirtschaftlichkeits“-Retax: 100er-Größe auf zwei 50er-Packungen retaxiert
hatten wir über eine Retaxation berichtet, in der die Erstattung einer mit ärztl. Substitutionsverbot (Aut-idem-Kreuz) versehenen 100er-Verordnung gegen zwei 50er-Packungen gekürzt wurde. Diese Retax war nicht legitim, denn weder das ärztliche Aut-idem-Verbot noch das gesetzliche Austauschverbot in § 17 (5) ApBetrO noch das Stückelungsverbot für definierte und im Handel befindliche N-Bereiche (§ 6 (2) Rahmenvertrag) wurden beachtet. Doch trotz entsprechender Hinweise wurde der zweimalige Einspruch der Apotheke nicht anerkannt.

Heute wollen wir über eine gegenteilige Retaxation berichten, in der die Apotheke zwei verordnete und rabattierte 100-ml-Packungen nicht zu einer 200-ml-Packung zusammenfasste, da die 200-ml-Packung für die vorliegende Krankenkasse (BKK exklusiv) nicht rabattiert war.

Hier entschied sich die Apotheke aus wirtschaftlichen Gründen für die Abgabe der beiden verordneten und rabattierten 100-ml-Packungen und wurde trotzdem retaxiert. Als Retax-Begründung diente der Rezeptprüfstelle hier das Stückelungsverbot in einen bestehenden Normbereich § 6 (2) Rahmenvertrag, also genau die Einspruchsargumentation der Apotheke, die im oben erwähnten Fall (Krankenkasse: AOK) zweimal abgelehnt wurde!

Hier die dem DAP Retax-Forum zur Verfügung gestellten Retax-Unterlagen:

Krankenkasse: BKK exklusiv (IK (10)2122557)

Verordnet: 2 OP Cefaclor 250 TS 1A Pharma GSE 100 ml N1

Abgabe: 2 Cefaclor Basics 250 mg TS 100 ml GSE N1, da lagervorrätig und Rabattarznei der BKK exklusiv

Abgabedatum: 24.07.14

Retaxiert auf: 1 x (2 x 100 ml) N2 (Doppelpackung) von Basics (unrabattiert!) PZN 05486467

Die Apotheke hatte sich bewusst gegen den Austausch auf die Doppelpackung mit 2 x 100 ml der Firma Basics entschieden, da im Gegensatz zu den Einzelpackungen KEIN Rabattvertrag mit der BKK Exklusiv bestand:


Abb. Rabattiert war nur die Einzelpackung mit 100 ml (rotes % Symbol)

Obwohl die Apotheke angesichts der ihr unbekannten Rabattpreise davon ausgehen musste, die für die Kasse mit zwei rabattierten 100-ml-Packungen wirtschaftlichste Abgabe zu wählen, wurde sie wegen angeblicher Unwirtschaftlichkeit auf die nicht rabattierte Doppelpackung mit 1 x (2 x 100 ml) retaxiert ...

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