BtM-Retax-Falle Applikationsdauer – Teil 2 In unserem Retax-Newsletter vom 10.09.2015 In unserem Beispiel hatte eine Apotheke das derzeit einzige Oxycodon-80-mg-Präparat mit 24-stündiger Wirkdauer („Oxycodon-HCL Beta 1 x tägl. 80 mg 50 St“) ohne Rücksprachevermerk abgegeben, obwohl aus der Verordnung nicht hervorging, dass ein 24-Std.-Präparat gewünscht war. Im Gegenteil: die angegebene Einnahmeanweisung „1-0-1“ hatte sogar darauf hingewiesen, dass die Einnahme zweimal täglich erfolgen sollte. Ohne entsprechende Verordnungs- und Einnahmeänderung entsprach die Versorgung somit nicht der ärztlichen Verordnung und wurde berechtigterweise retaxiert. Da dieser Newsletter zu verschiedenen Nachfragen an das DAP führte, wird heute auch der gegenteilige Fall besprochen, in dem das Präparat der „betapharm“ ausdrücklich verordnet wurde: Krankenkasse: pronova BKK (IK 108492393) Im Gegensatz zum oben genannten Retaxfall war diesmal das 24-Std-Präparat von „betapharm“ ausdrücklich verordnet und auch die Einnahmeanweisung ließ keinen Zweifel an der ärztlich gewünschten Verordnung. Daher hat die Apotheke den Versicherten der pronova BKK wie verordnet versorgt. Dennoch wurde ihr die Erstattung ihrer Versorgung verweigert, was die Prüfstelle unberechtigterweise mit „Nichtberücksichtigung Rabattvertrag“ begründete: |