Aktuelle Retax-Falle

„AV"-Artikel sind weiterhin abgabe- und erstattungsfähig

Offenbar macht auch eine einfache „AV“-Nahme (Außer Vertrieb) eines Arzneimittels manchen Rezeptprüfstellen Probleme, da diese häufig lediglich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten der jeweiligen Krankenkasse beurteilt und via Retax der versorgenden Apotheke angelastet werden.

In unseren Newslettern hatten wir über ähnliche Retaxationen der DAK und der BKK Mobil Oil berichtet:

» Newsletterbeitrag vom 05.02.2015
» Newsletterbeitrag vom 22.01.2015

Hier wurde die Abgabe von „AV“-Präparaten – obwohl nicht mehr verfügbar – sogar verlangt, weil die Nachfolgepackung aufgrund des größeren Packungsinhalts für die Krankenkassen teurer gewesen wäre.

Im heutigen Fall wurde die Apotheke retaxiert, weil ein „AV“-Präparat noch in der Apotheke verfügbar war, rechtskonform abgegeben wurde, aber von der Rezeptprüfstelle nicht mehr in ihrer Arzneimitteldatenbank gefunden wurde.

Krankenkasse: AOK NordWest, IK 103411401

Verordnet: Eucreas 50\1000 mg FTA 180 St. N3

Abgabedatum: 06.03.2015

Da bei dieser herstellerneutralen Verordnung weder der Zusatz „Import“, noch eine Import-PZN angegeben war, ging die Apotheke von der Verordnung des Erstanbieterproduktes von Novartis aus und hatte dieses auch abgegeben.

In der Arzneimitteldatenbank der retaxierenden Prüfstelle war das Erstanbieterprodukt seit 01.07.2014 auf „Außer Vertrieb / Abverkauf = AV“ gesetzt, was diese zum Anlass nahm, der Apotheke die Erstattung ihrer Versorgung zu verweigern:

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