Arztunterschrift per Stempel: Retaxgefahr?In Zusammenhang mit den seit 01.07.2015 gültigen neuen Vorschriften der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung zur erforderlichen Angabe des Arztvornamens und seiner Telefonnummer, sind auch andere Vorschriften der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung verstärkt ins Blickfeld geraten. In diesem Zusammenhang wird in den Diskussionsforen der Apotheker auch diskutiert, ob eine ärztliche Unterschrift per Stempel für eine Verordnung ausreichend ist: Habe jetzt zum wiederholten Male bei einer Praxis reklamiert, dass die Rezepte nicht eigenhändig unterschrieben sind, sondern die Unterschrift nur aufgestempelt wurde. Tenor der „Leitenden Arzthelferin“: „Sie sind die einzige Apotheke ... seit 37 Jahren ... etc.“ Habe den Namen der MFA und die mündliche Zusage, dass sie persönlich den Regress übernimmt, falls es die Krankenkasse merken sollte. Das kann's doch nicht sein! Das kann es tatsächlich nicht sein, zumal diese Apotheke nicht als einzige betroffen ist, wie weitere Apotheken in den Diskussionsforen mitteilen: Vor einigen Tagen war ich seit langem mal wieder als Vertreter tätig und hatte hier berichtet, dass ein benachbarter Arzt seine Verordnungen statt persönlich zu unterschreiben, einen Faksimile-Stempel aufdrückt. Da ich für die Zeit der Vertretung ja auch eine Verantwortung für den Ablauf übernehme, hatte ich eine Mitarbeiterin mit den fraglichen Rezepten zu jenem Arzt entsandt, mit der Bitte, diese eigenhändig zu unterzeichnen. Er verweigerte dies mit dem Hinweis „… dies ist meine eigenhändige Unterschrift!“. Die Mitarbeiterin zog also mit den „eigenhändig" (aufgestempelten?) unterzeichneten Rezepten von dannen. Der Arzt hat seine Verordnungen nach wie vor weiter, statt eigenhändig zu unterschreiben, einfach mit jenem Stempel versehen. Hier drei Rezeptbeispiele mit angeblich „eigenhändiger Unterschrift“ aus der oben genannten Arztpraxis, die uns die betroffene Apotheke gerne zur Verfügung stellte: |