Retax wegen angeblicher DoppelverordnungSeit dem Inkrafttreten des ersten bundesweit gültigen Rahmenvertrags post AMNOG im Jahr 2011 weisen wir auf die häufig auftretenden Probleme bei Mehrfachverordnungen hin. Täglich müssen bundesweit Patienten, Ärzte und Apotheken vertragliche und räumliche Umwege in Kauf nehmen um einerseits ärztliche Verordnungen therapiegerecht zu versorgen und andererseits sicherzustellen, dass die Apotheke ihr Bemühen nicht aus eigener Tasche bezahlen muss. Welche Probleme sich mit einer an sich „einfachen“ Verordnung ergeben können, zeigt die nachfolgende Retaxation. Krankenkasse: IKK classic (IK 3500693) Bereits die Vorgeschichte der ursprünglichen Verordnung bis zum Erhalt dieser beiden neuen Verordnungen beschäftigte das Team der versorgenden Apotheke, denn: |