Aktuelle Retax-Falle

Retax-Falle: Herstellerrabatte bei Stückelung

Bezüglich der Herstellerrabatte erfüllt die Apotheke lediglich eine ihr gesetzlich auferlegte Inkasso- und Abrechnungsfunktion. Da die korrekte Abrechnung aufgrund der vielfältigen Herstellerrabatte für die Apotheke kaum zu überblicken ist, übernimmt die Apotheke „lediglich“ die Vorfinanzierung der Herstellerrabatte, während die Apothekenrechenzentren für die Abrechnung und Rückerstattung an die Apotheke sorgen.

Dies funktioniert jedoch nur zufriedenstellend, solange dieses System nicht durch „externe Einwirkung“ gestört wird. Probleme können immer dann entstehen, wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen Krankenkassen und Herstellern bezüglich der Rabatte gibt oder Retaxationen die ursprüngliche Abrechnung nachträglich verändern. Obwohl die Apotheken keine Verpflichtung zur Rückabwicklung von durch Retaxationen veränderten Herstellerrabatten trifft, und dies aufgrund der vorliegenden Datensätze wesentlich einfacher durch die retaxierenden Krankenkassen zu handhaben wäre, gehen diese gerne den einfacheren Weg, die diversen Herstellerrabatte direkt mit den Retaxationen zu verrechnen. Dass dies aufgrund der komplexen Kassen-Preisbildung ggf. zu Lasten der retaxierten Apotheken geht, zeigt die folgende Retaxation:

Krankenkasse: AOK Rheinl.-Pfalz/Saarl., IK 7310373

Verordnung verteilt auf zwei Verordnungszeilen: Strattera 25 mg HKP 28 St. N2

Abgabedatum: 17.07.2014

Die Rezeptprüfstelle der AOK retaxiert hier die Abgabe von 2 Packungen à 28 St., da auch eine preisgünstigere Packung mit 56 St. im Handel verfügbar ist:

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