Aktuelle Retax-Falle

Rücksprache und Rezeptänderung: Häufig ein schwieriges Unterfangen

Nach wie vor gibt es im Apothekenbereich bürokratische Versorgungshindernisse, zu denen Regelungen wünschenswert wären. Aktuell stellt sich die Situation folgendermaßen dar:

  • Formretaxationen nehmen derzeit sogar zu. Es erweckt den Eindruck, dass hier „Verhandlungsmasse“ geringerer Bedeutung für die gesetzlich im GKV-VSG gebotene Retax-Einigung gesammelt wird.
  • Bei Formfehlern aus der Arztpraxis werden entgegen dem Verursacherprinzip die Apotheken via Retax belastet.
  • Die Prüfpflichten der Apotheke auf eine ordnungsgemäße ärztliche Verordnung werden nicht reduziert, sondern durch neue vertragliche Vorschriften ausgeweitet.

Angesichts dieser Umstände ist es nicht verwunderlich, dass sich Apotheken zunehmend gezwungen sehen, ärztliche erordnungen ändern oder ergänzen zu lassen und aufgrund potentieller Formfehler nochmals die Versicherten und/oder den verschreibenden Arzt bemühen müssen.

Wie schwierig sich eine Rücksprache mit Verordnungsänderung häufig gestaltet, zeigt auch der nachfolgende Fall:

Krankenkasse: nicht genannt, da kein Retax-Fall

Klinik-Verordnung: [X] Toctino 30 mg Nr. 30, Verordnung und Aut-idem-Kreuz handschriftlich aufgebracht

Verordnungsdatum: 27.05.2015

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