Cialis-BPH-Retax wegen verspäteter DatenmeldungBevor Formretaxationen ggf. nach einer Einigung zwischen den Spitzenverbänden der GKV-Kassen und den Apothekern oder einem künftigen Schiedsspruch nicht mehr retaxiert werden können, kann man aktuell den Eindruck bekommen, dass diese derzeit verstärkt ausgesprochen werden. Darauf weisen die zahlreichen „Formretaxationen“ hin, die täglich beim DeutschenApothekenPortal (DAP) und im DAP-Retaxforum eingehen. Ein solches Beispiel ist die nachfolgende Retaxation, der eine verzögerte Datenweitergabe zwischen einer Indikationserweiterung des Originalproduktes und der Datenveröffentlichung der zusätzlichen Indikation bei den bezugnehmenden Importpräparaten zugrunde liegt. Krankenkasse: Techniker Krankenkasse (IK 9577507) Analog zu dieser Verordnung wurde eine zweite Versorgung in Höhe von insg. 215,00 Euro nicht erstattet, mit der Begründung es würde sich um ein „Lifestyle-Arzneimittel“ handeln. Die Apotheke hat Widerspruch eingelegt, da die verordnete 5-mg-Cialis-Wirkstärke auch eine Zulassung für die benigne Prostatahyperplasie besitzt und der Arzt diese Anwendung auch durch die Angabe des Indikationsschlüssels „N40“ ausdrücklich bestätigt hat. Dennoch wurde der Einspruch von der Prüfstelle der TK abgelehnt: |