Aktuelle Retax-Falle

Retax-Falle Biosimilars: Retax über 2298,76 Euro

Gerade bei Biosimilars hat der Gesetzgeber zu Recht strenge Hürden für den Austausch gegen Alternativpräparate eingebaut. Diese Vorgaben wurden daher auch in den für alle GKV-Kassen gültigen Rahmenvertrag übernommen und müssen somit von allen Apotheken und allen GKV-Kassen im Interesse der Patientensicherheit eingehalten werden.

Dass es in diesem Bereich zu Retaxationen durch im Auftrag der GKV-Kassen tätigen Rezeptprüfungs-Dienstleistern kommt, zeigt unser heutiger Retax-Fall, der hier stellvertretend für vier weitere retaxierte, gleichlautende Verordnungen in einer Gesamthöhe von 2298,00 Euro steht:

Krankenkasse: KKH Kaufmännische Krankenkasse; IK 3475501
Verordnung: Filgrastim 30 Mio. I.E. 5 Fertigspritzen
Abgabedatum: 20.01.2014

Der Patient wird von der betroffenen Apotheke bereits seit 2013 mit dem biotechnologisch hergestellten Produkt „Filgrastim Hexal 30 Mio. / 0,5 ml Inj. o Inf. Lsg. 5 St. N2“ versorgt und wurde darauf erfolgreich eingestellt, was auch von der Krankenkasse nie beanstandet wurde.

Seit Anfang 2014 besteht jedoch ein Rabattvertrag mit der KKH für das Biosimilar „Ratiograstim 30 Mio./0,5 ml Inj. o Inf. Lsg. 5 St. N2“.

Dies nahm der Rezeptprüfungs-Dienstleister GfS zum Anlass, der Apotheke ab dem 1.­Quartal 2014 wegen Nichtabgabe des Rabattproduktes die Erstattung der Versorgung zu verweigern.

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