Retax-Falle Biosimilars: Retax über 2298,76 EuroGerade bei Biosimilars hat der Gesetzgeber zu Recht strenge Hürden für den Austausch gegen Alternativpräparate eingebaut. Diese Vorgaben wurden daher auch in den für alle GKV-Kassen gültigen Rahmenvertrag übernommen und müssen somit von allen Apotheken und allen GKV-Kassen im Interesse der Patientensicherheit eingehalten werden. Dass es in diesem Bereich zu Retaxationen durch im Auftrag der GKV-Kassen tätigen Rezeptprüfungs-Dienstleistern kommt, zeigt unser heutiger Retax-Fall, der hier stellvertretend für vier weitere retaxierte, gleichlautende Verordnungen in einer Gesamthöhe von 2298,00 Euro steht:
Der Patient wird von der betroffenen Apotheke bereits seit 2013 mit dem biotechnologisch hergestellten Produkt „Filgrastim Hexal 30 Mio. / 0,5 ml Inj. o Inf. Lsg. 5 St. N2“ versorgt und wurde darauf erfolgreich eingestellt, was auch von der Krankenkasse nie beanstandet wurde. Seit Anfang 2014 besteht jedoch ein Rabattvertrag mit der KKH für das Biosimilar „Ratiograstim 30 Mio./0,5 ml Inj. o Inf. Lsg. 5 St. N2“. Dies nahm der Rezeptprüfungs-Dienstleister GfS zum Anlass, der Apotheke ab dem 1.Quartal 2014 wegen Nichtabgabe des Rabattproduktes die Erstattung der Versorgung zu verweigern. |