DAP informiert

Retax-Gefahr: Vertragsarztstempel!


Seit 01.07.2015 sind diese zusätzlichen Angaben im Stempel erforderlich:
  • Vorname des Arztes (vollständig ausgeschrieben: Dr. med. Hans Mustermann)
  • Telefonnummer zur Kontaktaufnahme
Schonfrist für die Apotheken?

Ob es eine Schonfrist gibt, ist noch nicht offiziell kommuniziert worden. Zum Umgang mit betroffenen Rezepten gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Informationen; eine bundeseinheitliche Vorgehensweise steht allerdings bislang aus.

Das DeutscheApothekenPortal wird Sie über die weitere Entwicklung informieren.