DAP BERATUNGSTIPP

Satzungsleistungen: An das Grüne Rezept denken

Viele OTC-Arznei­mittel werden nach § 34 Sozial­gesetz­buch, Fünftes Buch (SGB V) nicht mehr von den gesetz­lichen Kranken­kassen erstattet. Dennoch bieten 73 von 110 Kranken­kassen die Erstattung bestimmter rezept­freier Arznei­mittel als Satzungs­leistung an – hierzu muss das Mittel auf dem Grünen Rezept verordnet werden. Die ABDA weist in einer Presse­meldung auf diesen Ver­braucher­tipp hin.

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