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Biologicals: Tipps zur Rezeptbelieferung

Für bio­techno­logisch her­gestellte Arznei­mittel gelten bei der Rezept­belieferung besondere Regeln: Nur die in Anlage 1 des Rahmen­vertrags namentlich genannten Bio­identicals dürfen im Rahmen der Aut-idem-Regelung gegen­einander ausge­tauscht werden.

Wirkstoffverordnung als Retaxgefahr

Bei einer reinen Wirk­stoff­verordnung eines Biologikums, zum Beispiel „Filgrastim 30 Mio. I.E. 5 St.“, besteht das Risiko einer Retax­ation, wenn neben dem Original­produkt auch Bio­identicals und/oder Bio­similars im Handel sind.

Alexander Raths – stock.adobe.com

Nur ausgehend von einem konkreten Produkt wird der korrekte Aus­tausch auf ein Rabatt­arznei­mittel durch die Apotheken­software angezeigt. Daher empfiehlt es sich, den Arzt in einem solchen Fall um die eindeutige Angabe des Präparates zu bitten.

» Welche Präparate in Anlage 1 des Rahmenvertrags aufgeführt sind sowie weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der DAP-Rubrik „Biologicals“.