|
Wird in der Apotheke ein Rezept vorgelegt, auf dem ein von der Substitution ausgeschlossenes Arzneimittel verordnet ist, so muss das generelle Austauschverbot für den Wirkstoff bzw. die Darreichungsform berücksichtigt werden. Ein Aut-idem-Austausch ist deshalb nicht zulässig. Eine Sonderstellung haben diesbezüglich die auf der Liste genannten Opioide, bei denen ein Austausch nur bei abweichender Applikationsdauer bzw. -häufigkeit untersagt ist.
|