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Substitutionsausschlussliste – Richtige Rezeptbelieferung

Wird in der Apotheke ein Rezept vorgelegt, auf dem ein von der Substitution aus­ge­­schlossenes Arznei­­mittel verordnet ist, so muss das generelle Aus­tausch­­verbot für den Wirk­­stoff bzw. die Dar­reichungs­­form berück­sichtigt werden. Ein Aut-idem-Austausch ist deshalb nicht zulässig. Eine Sonder­­stellung haben dies­­be­züglich die auf der Liste genannten Opioide, bei denen ein Aus­tausch nur bei ab­weichender Applikations­­dauer bzw. -häufigkeit untersagt ist.

Alexander Raths – stock.adobe.com

Tipps zur richtigen Rezeptbelieferung liefern diese DAP Retax-Arbeitshilfen:

» Zur Arbeitshilfe Rezepte der Substitutionsausschlussliste: Allgemeine Vorgehensweise

» Zur Arbeitshilfe Rezepte der Substitutionsausschlussliste: Opioid-Analgetika

Weiterführende Informationen und Links zu diesem Thema finden Sie in der DAP-Rubrik „Substitutionsausschlussliste“.