DAP INFORMIERT

Valsartan: Ersatzkassen fordern kein neues Rezept

Die Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK teilten in der vergangenen Woche im Rahmen eines Infoschreibens an Apothekerinnen und Apotheker mit, dass bei Rezepten mit dem Wirkstoff Valsartan und Nichtverfügbarkeit der vertragsgemäßen Abgabemöglichkeiten das Aufdrucken der Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit und ein Rezeptvermerk ausreichend seien.

In einem solchen Fall müsste eigentlich ein neues Rezept durch den Arzt ausgestellt werden, um eine Retaxation zu vermeiden.

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Rolf Richter – stock.adobe.com