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ABBVIE INFORMIERT

HUMIRA® 40 mg/0,4 ml: Was ist bei der Rezept­belieferung zu beachten?

Bei Verordnungen von HUMIRA® 40 mg/0,4 ml im Fertigpen bzw. in der Fertig­spritze zulasten der GKV ist im Rahmen der Rezept­belieferung insbesondere die Rabatt­vertrags­situation zu beachten, um Retaxationen zu vermeiden. Hierbei sind die folgenden Punkte wichtig:

1. Rabattarzneimittel hat Vorrang

Ein rabattiertes Original bzw. ein rabattierter Import sind laut § 5 Rahmen­vertrag vorrangig vor nicht rabattierten Import­arznei­mitteln abzugeben.1 Das Original HUMIRA® ist aktuell für ca. 80 Prozent der GKV-Versicherten bzw. für die Versicherten von 107 gesetzlichen Kranken­kassen rabattiert.

» Übersicht der Rabattverträge

© AbbVie

2. Original-Import-Austausch auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz

Original und bezugnehmend zugelassene Import­arznei­mittel werden als identisch angesehen. Deshalb sind rabattierte Original- bzw. Import­arznei­mittel auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz (ohne zusätzlichen ärztlichen Vermerk) bevorzugt abzugeben.2,3

3. Vorsicht bei Verordnungen von HUMIRA® 40 mg mit der alten Füll­menge (0,8 ml)

Im September 2016 wurde HUMIRA® 40 mg/0,8 ml im Fertigpen und in der Fertig­spritze auf die halbe Füll­menge umgestellt. Bei Verordnungen von HUMIRA® 40 mg/0,8 ml im Fertig­pen bzw. in der Fertig­spritze ist gegebenen­falls die Abgabe des rabattierten Nach­folge­artikels HUMIRA® 40 mg/0,4 ml im Fertigpen bzw. in der Fertig­spritze erforderlich.

NEU: Abgabehilfe HUMIRA®

Die HUMIRA®-Abgabehilfe zeigt anhand eines Fließ­schemas, was bei der Rezept­belieferung – insbesondere in Hinblick auf die Rabatt­vertrags­situation – zu beachten ist.

» Abgabehilfe HUMIRA®

» Fachinformation HUMIRA®

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittel­versorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016
2 Kommentar des Deutschen Apotheker­verbands zum Rahmen­vertrag § 129 SGB V, Stand: 06/2016
3 vdek-Arznei­versorgungs­vertrag, dort § 4 Abs. 12, Stand: 04/2016