2. Original-Import-Austausch auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz
Original und bezugnehmend zugelassene Importarzneimittel werden als identisch angesehen. Deshalb sind rabattierte Original- bzw. Importarzneimittel auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz (ohne zusätzlichen ärztlichen Vermerk) bevorzugt abzugeben.2,3
3. Vorsicht bei Verordnungen von HUMIRA® 40 mg mit der alten Füllmenge (0,8 ml)
Im September 2016 wurde HUMIRA® 40 mg/0,8 ml im Fertigpen und in der Fertigspritze auf die halbe Füllmenge umgestellt. Bei Verordnungen von HUMIRA® 40 mg/0,8 ml im Fertigpen bzw. in der Fertigspritze ist gegebenenfalls die Abgabe des rabattierten Nachfolgeartikels HUMIRA® 40 mg/0,4 ml im Fertigpen bzw. in der Fertigspritze erforderlich.
NEU: Abgabehilfe HUMIRA®
Die HUMIRA®-Abgabehilfe zeigt anhand eines Fließschemas, was bei der Rezeptbelieferung – insbesondere in Hinblick auf die Rabattvertragssituation – zu beachten ist.
» Abgabehilfe HUMIRA®
» Fachinformation HUMIRA®
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016
2 Kommentar des Deutschen Apothekerverbands zum Rahmenvertrag § 129 SGB V, Stand: 06/2016
3 vdek-Arzneiversorgungsvertrag, dort § 4 Abs. 12, Stand: 04/2016