Seit dem 1. Juli ist das Medizinprodukt Isomol® in der Lauer-Taxe mit „AV“ bzw. „außer Vertrieb“ gekennzeichnet. Betroffen sind alle Isomol®-Packungsgrößen. Die Verkehrsfähigkeit ist durch die Meldung nicht beeinträchtigt – Restbestände von Isomol® dürfen daher weiter abgegeben werden. Auch die Erstattungsfähigkeit durch die Gesetzliche Krankenversicherung ist durch die „AV-Meldung“ nicht beeinträchtigt.
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» Gebrauchsanweisung Isomol®