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Datenschutz: AMK leitet UAW-Meldungen nur noch an BfArM und PEI weiter

Die AMK teilt mit, dass sie die Meldungen unerwünschter Arznei­mittel­wirkungen (UAW) seit dem 1. Mai nur noch an das BfArM und PEI weiterleitet – und nicht mehr an die pharma­zeutischen Unternehmer. Die Institutionen dokumentieren die Meldungen in der Datenbank EurdraVigilance. Die Daten der meldenden Person werden dadurch stärker geschützt.

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