DAP INFORMIERT
Datenschutz: AMK leitet UAW-Meldungen nur noch an BfArM und PEI weiter
|
|
|
Die AMK teilt mit, dass sie die Meldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) seit dem 1. Mai nur noch an das BfArM und PEI weiterleitet – und nicht mehr an die pharmazeutischen Unternehmer. Die Institutionen dokumentieren die Meldungen in der Datenbank EurdraVigilance. Die Daten der meldenden Person werden dadurch stärker geschützt.
» Lesen Sie hier weiter
|
|
Coloures-Pic – stock.adobe.com
|
|
|