DAP INFORMIERT
Retaxfalle: Mehrfachverordnung von CellCept
Als Apotheker sollte man sich im besten Fall auf die ärztliche Verordnungsweise verlassen können. Verordnet ein Arzt beispielsweise drei N2-Packungen, ist davon auszugehen, dass der Arzt auch die Abgabe von drei N2-Packungen wünscht. Regionale Arzneilieferverträge können jedoch zusätzliche Regelungen enthalten, die sich, wie der folgende Fall zeigt, als „Retaxfalle“ herausstellen können.
Ein Apotheker erhielt zunächst eine Retaxation über einen Betrag von rund 900 Euro.
Der Fall:
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