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Änderungen in der PackungsV zum 1. November 2017

Die Einordnung eines Arzneimittels in die Packungsgrößenverordnung (PackungsV) ist maßgeblich für die Abgabeentscheidung in der Apotheke. Das DIMDI vergibt dreimal pro Jahr neue Messzahlen, Änderungen bestehender Messzahlen werden einmal pro Jahr wirksam.
Zum 1. November 2017 wurden elf neue Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen mit den zugehörigen Messzahlen in die Packungsgrößenverordnung (PackungsV) aufgenommen.

Übersicht der neuen Messzahlen zum 1. November 2017:

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