Im Arzneiliefervertrag der Ersatzkassen (vdek-AVV) ist vereinbart, dass bei der Prüfung von abgerechneten Rezepten sowohl Differenzen zugunsten als auch zuungunsten der Apotheker bzw. der Ersatzkassen zu berücksichtigen sind.
Haben Sie schon einmal unaufgefordert eine Gutschrift von einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten, z. B. weil ein Rezept versehentlich zu niedrig taxiert wurde?