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Der rabattvertragsbedingte Austausch von Arzneimitteln ist – unter pharmazeutischen und therapeutischen Gesichtspunkten – nicht immer sinnvoll. Deshalb hat das pharmazeutische Fachpersonal lt. § 17 (5) ApBetrO das Recht, einen solchen Austausch in begründeten Einzelfällen zu unterbinden und Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen.
Aus welchen Gründen der „aut-idem“-Austausch von MTX-Fertigspritzen nicht immer unkritisch ist und wie Pharmazeutische Bedenken korrekt anzuwenden sind, können Apothekenmitarbeiter auf einer neuen Abgabehilfe nachlesen.
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