APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Was muss bei Abweichungen von der Packungsgröße dokumentiert werden?

Wir haben ein Rezept über „Foster 100/6 µg 120 HUB N3 PZN: 11849974“ zulasten der BARMER (IK: 103480007) erhalten. Die N3-Packung (enthält 2 Stück) ist leider nicht lieferbar.

Durch die Covid-Sonderregeln dürfen wir bei Nichtverfügbarkeit von der Packungsgröße und Anzahl abweichen. Wir würden also 2 x die N2 (= 1 Stück) abgeben, um den Patienten zu versorgen.

Jetzt sind wir unsicher: Welcher Faktor gehört nun auf unser Rezept?

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Alexander Raths – stock.adobe.com