APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss eine nachträgliche Rezeptänderung durch den Arzt abgezeichnet werden?

Wir haben ein Rezept über „24 ml Sublivac Hunde­epithelien“ erhalten. Auf dem Rezept hat der Arzt nach­träglich 2 x 24 ml ergänzt, dies aber ohne eine erneute Unter­schrift und Datum. Es handelt sich hier vermutlich um eine unklare Verordnung.

Reicht die telefonische Rückfrage bzgl. Menge beim Arzt und anschließender handschriftlicher Dokumentation?

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