APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist die Reihenfolge bei der Rezeptbedruckung zwingend einzuhalten?

Wir haben ein Rezept, bei dem wir bei der Bedruckung versehentlich die Reihenfolge verwechselt haben. Dazu die Frage: Muss die Bedruckung eines Rezeptes unbedingt in der Reihenfolge erfolgen, in der die Positionen auf dem Verordnungsblatt notiert sind? Oder ist die Druckreihenfolge beliebig?

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Alexander Raths – stock.adobe.com