APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Welche Packungsgröße darf im Notdienst abgegeben werden?

Wir haben eine Frage zur Abgabe im Not­dienst. Hier kommt es immer wieder vor, dass eine Kleinst­packung verordnet, diese Packungs­größe aber nicht vorrätig ist. So auch heute: Verordnet wurde Penicillin V 1M 10 Tbl., vorrätig sind Penicillin V 1M 20 Tbl. Durch die Corona-Sonder­regelungen ist eine Teil­mengen­abgabe momentan möglich. Diese wurde dann auch unter Angabe der entsprechenden Sonder-PZN genutzt. Diese Möglich­keit ist aber nur befristet. Gibt es auch außerhalb dieser Regelung eine Möglichkeit, retax­sicher im Notdienst Teil­mengen oder eine größere Stück­zahl/Packungs­größe abzugeben, wenn dringender Bedarf besteht.

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Reicht es, wenn man in solchen Fällen das Sonder­kenn­zeichen 5 Akut­versorgung/Not­dienst und eine entsprechende Begründung angibt?

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