Apothekenmitarbeiter können im begründeten Einzelfall Pharmazeutische Bedenken gegen den Austausch eines verordneten Präparats, z. B. auf ein rabattiertes Arzneimittel, geltend machen. Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e. V. nennt in ihrer Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ Antiasthmatika als Arzneimittelgruppe, bei der eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist. Im folgenden Video-Tutorial erfahren Sie, wie Sie Pharmazeutische Bedenken anwenden, ohne eine teure Retaxierung zu riskieren.
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