AKTUELLES
Erstattung des liegengebliebenen Grippeimpfstoffs kann ab sofort beantragt werden
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Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) hat am 20. Oktober das Portal freigeschaltet, um die Erstattung für den nichtverimpften Grippeimpfstoff der vergangenen Saison zu beantragen. Bis zum 30. November kann der Antrag gestellt werden. Laut NNF soll die Auszahlung noch in diesem Jahr erfolgen. Wie wird die Erstattung beantragt?
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simontk – stock.adobe.com
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