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Erstattung des liegengebliebenen Grippeimpfstoffs kann ab sofort beantragt werden

Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) hat am 20. Oktober das Portal freige­schaltet, um die Erstat­tung für den nicht­ver­impften Grippe­impf­stoff der vergangenen Saison zu beantragen. Bis zum 30. November kann der Antrag gestellt werden. Laut NNF soll die Aus­zahlung noch in diesem Jahr erfolgen. Wie wird die Erstattung beantragt?

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