Uns wurde folgendes Rezept vorgelegt:
„Esomeprazol 20 mg 98 St.“
Bei dieser Packungsgröße scheint es sich um eine Jumbopackung zu handeln, die EDV warnt bei der Eingabe. Der Patient benötigt das Arzneimittel aber dringend. Dürfen wir in diesem Fall die erstattungsfähige Packung mit 90 Stück abgeben?
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