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Antigentests: Apotheken können beauftragt werden

Seit dem 16. Januar 2021 ist es Gesundheits­behörden möglich, Apotheken zur Durch­führung von Point-of-Care-Antigentests auf SARS-CoV-2 zu beauftragen. Dies geht auf eine Änderung der Coronavirus-Test­verordnung zurück. Eine Pflicht für Apotheken, die Tests durchzu­führen, ergibt sich aus dem Verordnungstext jedoch nicht.

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