Abrechnung der Masken – das ist zu beachten
Die zweite Phase der Maskenverteilung durch Apotheken hat begonnen. Die Krankenkassen senden ihren anspruchsberechtigten Versicherten nun zunächst zwei Berechtigungsscheine. Ein Schein kann in der Apotheke gegen sechs FFP2-Masken eingetauscht werden. Was ist bei der Abrechnung zu beachten?
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