Uns liegt ein Rezept über „Tavor Expidet 1 mg N1 Schmelztabletten“ vor. Die N1-Größe ist nicht im Handel, es gibt nur eine N3. Nach telefonischer Rücksprache dürfen wir auch die N3-Packung abgeben. Reicht in diesem Fall eine Notiz auf dem Rezept, wie z. B. „N1 ist nicht im Handel, nach telefonischer Rücksprache N3 (50 Stück)“, oder sollten wir zusätzlich noch eine Sonder-PZN mit Faktor 5 oder 6 (dringender Fall) auf das Rezept drucken?
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