Wir diskutieren, ob bei OTC-Arzneimitteln, die zulasten der GKV verordnet werden, grundsätzlich eine Diagnose angegeben werden muss. Unser Rechenzentrum ist der Meinung, dass eine entsprechende Begründung durch den Arzt vorhanden sein muss. Der Arzt lehnt dies aus Datenschutzgründen ab. Wie gehen wir nun vor?
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