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Antigen-Tests: Abgabe an Schulen, Kitas und Heime erlaubt

Mit Wirkung zum 4. Dezember 2020 wurde die Medizinprodukte-Abgabeverordnung angepasst. Antigen-Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 dürfen nun nicht mehr nur an Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen abgegeben werden, sondern auch an Schulen und Kitas. Die Abgabe an Laien ist jedoch weiterhin nicht erlaubt.

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