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Antigen-Tests auf SARS-CoV-2

Mit der Coronavirus-Testverordnung vom 14. Oktober 2020 wurden Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 in die Nationale Teststrategie des Bundes aufgenommen. Seitdem führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Liste der Antigen-Tests, die den durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut (RKI) festgelegten Mindestkriterien entsprechen. Apotheken werden aktuell nicht in die Durchführung der Tests mit einbezogen. Zu beachten ist, dass die Abgabe an Laien gesetzlich nicht erlaubt ist.

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