AKTUELLES
Entlassrezepte: Pseudoarztnummer auf BtM- und T-Rezepten bis 31.03.2021 zulässig
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Zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Apothekerverband wurde vereinbart, dass Ärzte, die in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung angestellt sind und keine Krankenhausarztnummer bzw. lebenslange Arztnummer besitzen, auf BtM- und T-Rezepten im Rahmen des Entlassmanagements weiterhin die Pseudoarztnummer 4444444 plus zweistelligen Fachgruppencode verwenden dürfen. Die Apotheke trifft diesbezüglich keine Prüfplicht. Die Regelung gilt bis zum 31. März 2021.
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Zerbor – stock.adobe.com
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