AKTUELLES
Botendienstzuschlag: seit 1. Oktober nur noch 2,50 Euro
Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
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Der Botendienstzuschlag von 5 Euro zzgl. MwSt. pro Lieferung eines Arzneimittels ist zum 30. September 2020 ausgelaufen. Seit dem 1. Oktober 2020 kann nun ein Zuschlag von 2,50 Euro zzgl. Mwst. (= 2,90 Euro bei aktuell 16 % MwSt.) geltend gemacht werden. Das regelte kurzfristig eine Änderungsverordnung zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die am 30.09.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
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Zerbor – stock.adobe.com
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