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Botendienstzuschlag: seit 1. Oktober nur noch 2,50 Euro

Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Der Botendienst­zuschlag von 5 Euro zzgl. MwSt. pro Lieferung eines Arznei­mittels ist zum 30. September 2020 ausgelaufen. Seit dem 1. Oktober 2020 kann nun ein Zuschlag von 2,50 Euro zzgl. Mwst. (= 2,90 Euro bei aktuell 16 % MwSt.) geltend gemacht werden. Das regelte kurzfristig eine Änderungs­verordnung zur SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung, die am 30.09.2020 im Bundes­anzeiger veröffentlicht wurde.

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