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Neue Regelungen zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln

Für die Herstellung von Händedesinfektionsmitteln ist ab 7. Oktober 2020 eine neue Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu beachten. Auch für Apotheken ändert sich einiges, wie z. B. die monatliche Meldung bei der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) über ein Online-Formular. Wichtig ist außerdem, dass die Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln ab 1. Oktober 2020 ohne Biozid-Zulassung nicht mehr erlaubt ist.

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