APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss grundsätzlich eine Sonder-PZN angegeben werden oder reicht ein handschriftlicher Vermerk?

Wir haben eine Frage zu Sonder-PZN im Allgemeinen: Muss grundsätzlich immer eine Sonder-PZN aufgedruckt werden (beispielsweise wenn ein Artikel nicht lieferbar ist) oder reicht es, wenn man die Begründung nur handschriftlich auf dem Rezept vermerkt?

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