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G-BA beschließt Hinweise zur Verordnung von Biologika

Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat Ende August Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungs­weise von Biologika und Biosimilars beschlossen. Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arznei­mittel­versorgung (GSAV) hatte der G-BA im Jahr 2019 den Auftrag erhalten, in seinen Richtlinien entsprechende Hinweise aufzu­nehmen. In einem zweiten Schritt werden bis August 2022 zusätzlich Austausch­regelungen auf Apotheken­ebene folgen.

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