AKTUELLES
G-BA beschließt Hinweise zur Verordnung von Biologika
|
|
|
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Ende August Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von Biologika und Biosimilars beschlossen. Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) hatte der G-BA im Jahr 2019 den Auftrag erhalten, in seinen Richtlinien entsprechende Hinweise aufzunehmen. In einem zweiten Schritt werden bis August 2022 zusätzlich Austauschregelungen auf Apothekenebene folgen.
» Lesen Sie hier weiter
|
|
Zerbor – stock.adobe.com
|
|
|