APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wann ist man verpflichtet, einen Import abzugeben?

Uns liegt ein Rezept über das Bonviva-Original mit Aut-idem-Kreuz vor und der Kunde möchte auch nur das originale Präparat. Er verweigert den Austausch auf einen Import.

Bei dem Scannen des Rezeptes schlägt unser System die Abgabe preisgünstiger Importe vor, die vorrangig abzugeben wären. Dürfen wir nun trotzdem das Original abgeben oder müssen wir einen preiswerten Artikel auswählen? Oder muss zumindest die PZN des Originals mit auf der Verordnung stehen, damit wir das Original abgeben können?

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Muss der Patient dann noch die Differenz zwischen Original und günstigstem Import zahlen oder bleibt es bei den 10 € Rezeptgebühr?

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