APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf dieser Pen auf Kundenwunsch ausgetauscht werden?

Uns liegt ein Rezept über „JEXT 300 Mikrogramm Inj.-Lsg. Fertigpen 1 St. N1 ALKAB PZN 06896664“ vor (Kranken­kasse: Techniker Kranken­kasse, IK 104077501). Der Kunde hatte bisher den Fastjekt-Pen und hätte diesen gerne auch wieder. Beide Pens sind laut Taxe gegen­einander austauschbar.

Können wir dem Kunden seinen Wunsch erfüllen und den Fastjekt-Pen abgeben?

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