Uns liegt ein Rezept über „JEXT 300 Mikrogramm Inj.-Lsg. Fertigpen 1 St. N1 ALKAB PZN 06896664“ vor (Krankenkasse: Techniker Krankenkasse, IK 104077501). Der Kunde hatte bisher den Fastjekt-Pen und hätte diesen gerne auch wieder. Beide Pens sind laut Taxe gegeneinander austauschbar.
Können wir dem Kunden seinen Wunsch erfüllen und den Fastjekt-Pen abgeben?
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