AKTUELLES
Preisankerüberschreitung offiziell geregelt
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Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag
Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung wurde zum 1. August 2020 angepasst. Geändert wurde § 11, in dem es um den Vorrang der Rabattverträge geht. Hintergrund der Änderungen ist das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz, mit dem unter anderem beschlossen wurde, dass GKV-Versicherte bei Nichtlieferbarkeit des Rabattarzneimittels und anderer aufzahlungsfreier Alternativen die Mehrkosten nicht selbst bezahlen müssen.
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Zerbor – stock.adobe.com
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