AKTUELLES

Preisankerüberschreitung offiziell geregelt

Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag

Der Rahmen­vertrag über die Arznei­mittel­versorgung wurde zum 1. August 2020 angepasst. Geändert wurde § 11, in dem es um den Vorrang der Rabatt­verträge geht. Hintergrund der Änderungen ist das Fairer-Kassen­wett­bewerb-Gesetz, mit dem unter anderem beschlossen wurde, dass GKV-Versicherte bei Nicht­liefer­barkeit des Rabatt­arznei­mittels und anderer aufzahlungs­freier Alternativen die Mehr­kosten nicht selbst bezahlen müssen.

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