AKTUELLES
Entlassrezepte: keine Pseudoarztnummer auf BtM- und T-Rezepten
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Die Pseudoarztnummer „4444444“ (plus zweistelliger Fachgruppencode) darf seit dem 1. Juli 2020 nicht mehr auf Entlassrezepten, die BtM- oder T-Rezepte sind, verwendet werden. Eine entsprechende Übergangsfrist ist zum 30.06.2020 ausgelaufen. Während der Übergangsphase durften Krankenhausärzte, die keine LANR oder Krankenhausarztnummer hatten, die Pseudoarztnummer ausnahmsweise auf BtM- und T-Rezepten benutzen. Wie zu verfahren ist, wenn die Arztnummer fehlt oder doch die Pseudoarztnummer auf entsprechenden Rezepten angegeben ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Zerbor – stock.adobe.com
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