AKTUELLES
Was beim Stückeln zu beachten ist
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Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung räumt Apotheken mehr Spielraum bei der Auswahl von Packungsgrößen ein, wenn dadurch ein weiterer Patientenkontakt vermieden werden kann. So ist z. B. Stückeln möglich, wenn die verordnete Packungsgröße nicht vorrätig bzw. nicht lieferbar ist. Hierbei sind die Regelungen zur technischen Umsetzung der SARS-CoV-2-AM-VersVO zu beachten.
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Zerbor – stock.adobe.com
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