APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann man eine Wirkstoffverordnung eines BtM beliefern?

In unserer Apotheke wurde ein BtM-Rezept vorgelegt. In der Verordnungszeile stand lediglich „Morphinsulfat 20 mg 50 St.“. Es handelte sich also um eine reine Wirkstoffverordnung. Alle anderen Angaben wurden vom Arzt gemacht.

Wie verhält man sich in dieser Situation am besten? Soweit wir wissen, sind bei BtM-Rezepten reine Wirk­stoff­verordnungen nicht erlaubt.

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