AKTUELLES

SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Abrechnung von Teilmengen

Etwa zwei Wochen nach Inkraft­treten der SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung werden aktuell mehr Details zu ihrer technischen Umsetzung in der Apotheke bekannt. Die Verordnung räumt Apotheken unter anderem mehr Spiel­raum beim Aus­tausch von Arznei­mitteln ein, wenn das abzu­gebende Arznei­mittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar ist. Dazu gehört die Abgabe von Teil­mengen, wenn die verordnete Packungs­größe nicht lieferbar ist.

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