AKTUELLES
SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Abrechnung von Teilmengen
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Etwa zwei Wochen nach Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung werden aktuell mehr Details zu ihrer technischen Umsetzung in der Apotheke bekannt. Die Verordnung räumt Apotheken unter anderem mehr Spielraum beim Austausch von Arzneimitteln ein, wenn das abzugebende Arzneimittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar ist. Dazu gehört die Abgabe von Teilmengen, wenn die verordnete Packungsgröße nicht lieferbar ist.
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monropic – stock.adobe.com
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