AKTUELLES
Sonder-PZN für Botendienst steht fest
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Die Sonder-PZN für die Abrechnung der 5 Euro zzgl. MwSt. pro Apothekenbotendienst steht fest. Darüber informierten die Landesapothekerverbände ihre Mitgliedsapotheken am 30.04.2020. Die neue Vergütung wurde mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) mit Wirkung zum 22.04.2020 beschlossen. Unklar ist noch, wie Apotheken die einmalige Pauschale von 250 Euro zzgl. MwSt. abrechnen sollen.
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