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Sonder-PZN für Botendienst steht fest

Die Sonder-PZN für die Abrechnung der 5 Euro zzgl. MwSt. pro Apotheken­boten­dienst steht fest. Darüber informierten die Landes­apotheker­verbände ihre Mitglieds­apotheken am 30.04.2020. Die neue Vergütung wurde mit der SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung (SARS-CoV-2-AMVV) mit Wirkung zum 22.04.2020 beschlossen. Unklar ist noch, wie Apotheken die einmalige Pauschale von 250 Euro zzgl. MwSt. abrechnen sollen.

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