APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Gibt es für den Sprechstundenbedarf bei Verordnung von BtM Höchstmengen?

Wir haben aus einer Praxis ein Betäubungs­mittel­rezept für den Sprech­stunden­bedarf erhalten. Nun stellt sich uns die Frage, ob die BtM-Höchst­mengen, die auf Rezepten für Patienten verordnet werden dürfen, auch im Bereich des Sprech­stunden­bedarfs gelten. Ist bei Überschreitung dieser Menge ebenfalls ein „A“ not­wendig? Gibt es eine Vorschrift, die den Bezug von Betäubungs­mitteln für Praxen limitiert?

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Alexander Raths – stock.adobe.com