AKTUELLES
SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Eindeutig zweideutig?
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Die Apotheke hat seit dem 22. April 2020 erweiterte Austauschmöglichkeiten bei Arzneimittelverordnungen. Ziel ist es, unnötige Patientenkontakte zu vermeiden, z. B. weil ein Rabattarzneimittel zunächst bestellt oder das Rezept durch den Arzt geändert werden müsste. Laut SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung darf die Apotheke dazu von den rahmenvertraglichen Abgabevorschriften abweichen, ohne eine Retaxation befürchten zu müssen. Doch die Formulierungen im Verordnungstext lassen Raum für Interpretationen.
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