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Kein Austausch von OFEV® und Vargatef®

In § 9 Rahmenvertrag sind die Details zu den Bedingungen einer Aut-idem-Substitution klar geregelt. Demnach muss die Apotheke ein preisgünstiges Arzneimittel auswählen, wenn der Arzt entweder nur mittels Wirkstoffnamen verordnet hat oder ein konkretes Arzneimittel verordnet, den Austausch aber nicht mittels Aut-idem-Kreuz unterbunden hat. Folgende Voraussetzungen muss ein aut-idem-konformes Alternativpräparat erfüllen:

  • gleicher Wirkstoff
  • identische Wirkstärke
  • identische Packungsgröße gemäß § 8 des Rahmenvertrags
  • gleiche oder austauschbare Darreichungsform
  • Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet
  • keine dem Austausch entgegenstehenden betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften

Wenn ein Kriterium nicht zutrifft?

Selbst wenn nur eines der Kriterien nicht zutrifft, darf kein Austausch auf ein anderes Arzneimittel stattfinden. Im Fall von OFEV® und Vargatef® von Boehringer Ingelheim enthalten zwar beide Arzneimittel den Wirkstoff Nintedanib und auch andere Kriterien (z. B. identische Wirkstärke) werden erfüllt, die Indikationen stimmen jedoch in keinem Punkt überein.

Eine Abgabe von Vargatef® auf Grundlage einer OFEV®-Verordnung ist aufgrund der unterschiedlichen Indikationen und Zulassungen nicht erlaubt. Gleiches gilt im umgekehrten Fall. Umso wichtiger ist es, bei der Auswahl des abzugebenden Arzneimittels in der Apothekensoftware genauer hinzuschauen und die Aut-idem-Kriterien zu kontrollieren, da es sonst im schlimmsten Fall zu einer Null-Retaxation kommen kann.

Indikation

OFEV® ist zur Behandlung der seltenen Lungenerkrankung idiopathische Lungenfibrose bei Erwachsenen zugelassen. Vargatef® wird in Kombination mit Docetaxel zur Behandlung von Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem metastasierendem oder lokal rezidiviertem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) angewendet.

» Pflichttexte (PDF)